Arbeitsbefreiung für Exerzitien
Arbeitsbefreiung für Exerzitien
Richtlinien für Arbeitsverträge in
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes
§10 Abs. 5 AVR:
Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnimmt,
erhält hierfür im Kalenderjahr bis zu 3 Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung
der Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und der in Monatsbeträgen
festgelegen Zulagen.
Arbeitsvertragsordnung für die Beschäftigten
im kirchlichen Dienst in der Diözese Limburg
§ 35 Abs. 4 AVO:
Die Beschäftigten werden unter Fortzahlung der Vergütung einmal pro Jahr zur Teilnahme an Exerzitien, Einkehr- und Besinnungstagen freigestellt, sofern diese nicht auf einen betriebsüblichen oder dienstplanmäßig freien Tag fallen. Der Umfang der Freistellung beträgt bis zu 5 Tagen je Kalenderjahr.
Bitte klären Sie Ihre Ansprüche mit Ihrer Dienstvorgesetzten / Ihrem Dienstvorgesetzten ab.
Je nach Dienstgeber besteht die Möglichkeit finanzieller Zuschüsse.